Überspringen zu Hauptinhalt
Notfall-Telefon 0172 - 325 55 53

Wochenendseminar (§ 15 FAO) in Bad Saarow: „Der Zeugenbeweis“ am 11./12. September 2015

Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO):

„Der Zeugenbeweis –
Von der Wahrheit, der Pflicht und anderen Fehlleistungen“

am 11./12. September 2015 in Bad Saarow,

Heimbildungsstätte der Caritas,

Karl-Marx-Damm 59, 15526 Bad Saarow

 

In diesem Jahr wird es um den Zeugenbeweis gehen mit einem besonderen Augenmerk auf die aktuellen Bestrebungen zur Reform der StPO, die sich – manchen Meinungen zufolge – darin erschöpfen soll, die Hauptverhandlung um Regeln zu bereinigen, die einen zügigen Prozess hindern und damit Verurteilungsmöglichkeiten erleichtern; beispielsweise indem weniger strenge Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Vernehmungsprotokolle von Zeugen in der Hauptverhandlung zu verlesen. In der Arbeitsgruppe I beschäftigen wir uns mit Polizeizeugen und der Frage, ob sie angesichts ihrer wachsenden exponierten Stellung im Strafverfahren – z. B. ihre Auswahl- und Interpretationshoheit zu überwachter Telekommunikation bei gleichzeitigem „Erfolgsinteresse“ noch als neutral bewertet werden dürfen. In der Arbeitsgruppe II geht es um das Spannungsverhältnis zwischen der wissenschaftlich fundierten Erkenntnis der eingeschränkten Zeugentüchtigkeit einerseits und dem richterlichen Bedürfnis andererseits, trotz dieser Erkenntnisse die Verurteilung von Angeklagten auf Zeugenaussagen derart unkritisch zu stützen.

Die Veranstaltung beginnt am Freitag, den 11. September 2015, 17.00 Uhr, mit der Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden, Herrn Rechtsanwalt Martin Rubbert.Podiumsdiskussion:
„Transfer von Ermittlungsergebnissen in die Hauptverhandlung –
Wird der Zeuge aus der Hauptverhandlung verdrängt?“ 

 

Es diskutieren:

 

  • RiLG Dr. Ulf Buermeyer – LG Berlin  
  • Prof. Dr. Helmut Frister  – Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
  • Rechtsanwalt Stefan Conen – Berlin  
Moderation: Rechtsanwalt Martin Rubbert  – Strafverteidiger Berlin 

 

Im Anschluss an die Podiumsdiskussion (gegen 19.30 Uhr) Empfang und Abendessen im Bahnhofshotel
„Die Bühne“,
Bahnhofsplatz 3, 15526 Bad Saarow

 

Die Veranstaltung wird fortgesetzt am Samstag, den 12. September 2015, ab 10.00 Uhr, mit zwei parallelen Arbeitsgruppen.

 

Arbeitsgruppe I 

 

„Der Polizeizeuge  – objektiv oder interessenorientiert?“ 

 

Es referieren: 
  • Staatsanwältin Susann Wettley – StA Berlin
  • RiLG Dr. Ulf Buermeyer – LG Berlin
  • KD Oliver Tölle – Der Polizeipräsident in Berlin / PPr-St 6
  • Rechtsanwalt Ulrich v. Klinggräff – Berlin

Moderation: Rechtsanwältin Dr. Kersten Woweries – Strafverteidigerin  Berlin

Arbeitsgruppe II 

„Zeugen: Im Namen des Volkes oder des Irrtums?“ 

 

  • Ri´inLG Dr. Ariadne Ioakimidis – LG Berlin
  • Prof. Dr. Max Steller – Institut für Forensische Psychiatrie / Charité Berlin N.N.
  • Rechtsanwalt Hansgeorg Birkhoff – Berlin
Moderation: Rechtsanwältin Ria Halbritter – Strafverteidigerin Berlin

 

Die Veranstaltung endet am Samstag, den 12. September 2015 gegen 16.00 Uhr, mit einem Schlusswort des Vorstandsvorsitzenden der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V., Herrn Rechtsanwalt Martin Rubbert.

Tagungsbeitrag:

  •  80,00 € für Mitglieder, die noch nicht länger als 2 Jahre zugelassen sind
  • 100,00 € für sonstige Mitglieder
  • 150,00 € für Nichtmitglieder
Im Tagungspreis sind enthalten
  • jeweils Kaffee und Kuchen in den Pausen
  • alkoholfreie Getränke
  • das Abendessen (exclusive Getränke) am 11. September 2015
  • das Mittagessen am 12. September 2015
Anmeldung und Zimmerreservierungen über die Geschäftsstelle der Vereinigung Berliner Strafverteidiger mit beiliegendem Anmeldeformular nur per Fax unter der Faxnummer 030/347 812 66.  

Bei Rückfragen senden Sie bitte ausschließlich eine E-Mail an info@strafverteidiger-berlin.de.

 

Anmeldeformular als PDF Einladung als PDF
An den Anfang scrollen