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Solidaritätserklärun​g mit den Kollegen vom RAV (Notdienst G20)

Presseerklärung

 

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V. erklärt sich mit den Kolleginnen und Kollegen des RAV solidarisch, die unter großem persönlichen Einsatz und Aufwand einen anwaltlichen Notdienst eingerichtet haben, um dort Demonstranten rechtlichen Beistand zu leisten.

Dass das Engagement des RAV und die Berufsausübung der dort tätigen Anwälte nunmehr – wie aus der unten eingefügten Presseerklärung des RAV ersichtlich – polizeilicherseits zur Begründung von Gefahrenprognosen herangezogen wird, ist eines Rechtsstaats unwürdig. Eine Polizei, welche das bürgerrechtliche 1×1 freier Anwaltswahl nicht respektiert, sondern durch Gefahrenprognosen pönalisieren will, kann sich jedenfalls nur noch schwerlich als Verteidigerin des Rechtsstaats gerieren. Vielmehr droht sie sich zu diskreditieren.

Die so gern bemühten „rechtsfreien Räume“ drohen keinesfalls nur da, wo staatliche Macht auf dem Rückzug wäre. Rechtsfreie Räume sind vielmehr auch solche, in denen Bürgerrechte staatlicherseits eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt werden. Der untunliche Versuch, den Einsatz für das Recht durch die Kollegen des RAV zu diskreditieren ist ein autoritärer Angriff auf das Recht selbst, der schärfsten Widerspruch verdient.

Berlin, 4.7.2017 Der Vorstand

 

 

Presseerklärung RAV v. 04.07.2017 – Angriff auf die freie Advokatur

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