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Pressemitteilung zum Verhalten des Leitenden Oberstaatsanwalts Dr. Behm

In den letzten Tagen ist in der Berliner Presse wiederholt über das Verhalten des Leitenden Oberstaatsanwalts Dr. Andreas Behm im Zusammenhang mit der Anklage gegen den Rapper Bushido wegen dessen Song „Stress ohne Grund“ berichtet worden. Das gegen Bushido eingeleitete Strafverfahren, welches unter anderem auf eine Anzeige des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit zurückging, war durch die zuständige Abteilung des Amtsgerichts nicht zur Hauptverhandlung zugelassen worden. Die gegen diese Nichteröffnungsentscheidung gerichtete Beschwerde der Staatsanwaltschaft hatte das Landgericht verworfen.

Nachdem der Verteidiger des Angeschuldigten im Beschwerdeverfahren wiederholt darauf gedrängt hatte, die Akte insoweit zu vervollständigen, als darin u. a. auch vermerkt sein sollte, ob es im Vorfeld der Anklage oder sonst Kontakte zwischen dem Anwalt des Regierenden Bürgermeisters und der Staatsanwaltschaft gegeben habe, hatte das Landgericht Berlin die Staatsanwaltschaft hierzu offiziell zur Stellungnahme in einer so genannten dienstlichen Erklärung aufgefordert. In dieser dienstlichen Erklärung teilte die Staatsanwaltschaft dann mit, es habe „im Vorfeld des Verfahrens oder außerhalb des Inhalts der Akten“ in keiner Form Kontakt zum Anwalt des Regierenden Bürgermeisters gegeben. Der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Andreas Behm soll sich dieser Erklärung offiziell angeschlossen haben, indem er handschriftlich auf dieser Erklärung vermerkt hatte „Dasselbe gilt auch für mich“. In verschiedenen Presseartikeln der letzten Tage wird nun berichtet, dass es solche Kontakte sehr wohl gegeben habe. Konkret soll sich der Anwalt des Regierenden Bürgermeisters im Vorfeld der Anzeigenerstattung beim Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Behm gemeldet und ihn über den der später erstatteten Strafanzeige zugrunde liegenden Sachverhalt informiert haben. Damit konfrontiert soll der Leitende Oberstaatsanwalt erklärt haben, dieses Gespräch zwischen ihm und dem Anwalt des Regierenden Bürgermeisters sei „aufgrund seiner inhaltlichen Bedeutungslosigkeit“ nicht in seiner Erklärung gegenüber dem Landgericht erwähnt worden.

Nun berichtet die BZ in ihrer gestrigen Sonntagsausgabe von einem ihr zugegangenen anonymen Brief eines Mitarbeiters aus der für die Anklage gegen Bushido zuständigen Abteilung der Staatsanwaltschaft. Danach soll Oberstaatsanwalt Dr. Behm in dem Gespräch mit dem Anwalt des Regierenden Bürgermeisters diesem „bestätigt haben, welche Straftatbestände er für gegeben hält“. Darüber hinaus soll Dr. Behm einen ersten Vermerk der Staatsanwaltschaft, der zu dem Ergebnis weitestgehender Straflosigkeit kam, negiert und gegenüber den zuständigen Staatsanwälten auf Anklageerhebung gedrungen haben.

Sollten die Informationen aus der Presse zutreffend sein, so hätte der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Behm gezielt Einfluss auf ein laufendes Ermittlungsverfahren genommen. Dies widerspräche der gesetzlich normierten Objektivität der Anklagebehörde. Darüber hinaus hätte der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Behm in einem laufenden gerichtlichen Verfahren eine ersichtlich unwahre dienstliche Erklärung abgegeben. Damit hätte der Leitende Oberstaatsanwalt nicht nur gegen seine dienstrechtliche Wahrheitspflicht verstoßen, sondern auch einem der wichtigsten Behördenprinzipien – dem der Transparenz – zuwider gehandelt. Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger fordert deshalb die umfassende Aufklärung des Sachverhalts. Sollten sich die in der Presse gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt erhobenen Vorwürfe nicht als haltlos erweisen, hätte er das Vertrauen der Mitglieder der Vereinigung Berliner Strafverteidiger verloren.

 

Dr. Toralf Nöding

für den Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V.

 

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