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Presseerklärung zu den durch einen anonymen offenen Brief bekannt gemachten tatsächlichen oder vermeintlichen Zuständen in der Berliner Polizeiakademie

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger nimmt die Presseberichterstattung der letzten Tage zu den durch einen anonymen offenen Brief eines Polizeibeamten bekannt gemachten tatsächlichen oder vermeintlichen Zuständen in der Berliner Polizeiakademie zum Anlass folgender Erklärung:

Wir können weder den Zustand der Ausbildung noch ihrer Bedingungen beurteilen. Anonyme Denunziationen sind indes in einem Rechtsstaat oder in rechtsstaatlichen Verfahren nicht geeignet, die Grundlage einer seriösen Beurteilung zu bilden. Hierauf gar nicht oder nur bedingt nachdrücklich hingewiesen zu haben, belegt aus unserer Sicht auch ein Defizit an seriöserer Berichterstattung der meisten involvierten Medien.

Ein Defizit an rechtsstaatlicher und demokratischer Erziehung und Gesinnung wird zuvörderst bei den anonymen Kritikern deutlich. Neben deren offen zutage tretendem Rassismus ist uns insbesondere dieses Defizit Anlass für hiesige Erwiderung. Denken in Kategorien von Sippenhaft, Schuld oder Verdacht durch persönlichen Umgang ist kennzeichnend für sicherheitspolitisches Denken totalitärer Prägung und mag für die Polizei unter den deutschen Diktaturen des 20. Jahrhunderts Leitlinie ihres Denkens gewesen sein, mit den insbesondere während der Zeit der Nazidiktatur bekannten Folgen. Die Vorstellung, dass ein junger Mensch ohne individuelle Schuld, allein weil er einen bestimmten Familiennamen trüge, der ihn aus Sicht der  Medien als Mitglied eines“ arabischen Clans“ kennzeichnet, vom öffentlichen Dienst auszuschließen wäre, tangiert indes die Menschenwürde des Betroffenen so offensichtlich und ist eines Rechtsstaats derart unwürdig, dass man nur hoffen kann, dass auch der anonyme Verfasser des offenen Briefes dies erkannt hat und aus diesem Grund anonym geblieben ist. Denn anders als jemand, der einen nicht gut beleumundeten Namen trägt, offenbart vielmehr der Anonymus durch diese Ansichten seine charakterliche Ungeeignetheit für den Polizeidienst.  

Defizitär in rechtsstaatlicher Gesinnung erweist sich der Anonymus aber auch, wenn er meint, der Vizepräsidentin Koppers ihre Anwaltswahl vorwerfen zu können, weil der von ihr mandatierte Anwalt auch Angehörige einer arabischen Großfamilie vertreten habe. Der Gedanke der Sippenhaft soll hier anscheinend auch noch auf Rechtsanwälte übertragen werden, welche mit der Verteidigung eine für den Rechtsstaat konstitutive und überaus wichtige Aufgabe übernehmen. Auch an dieser Stelle wird mithin ein Rechtsverständnis deutlich, dass nicht geeignet ist, Ausbildungsmängel an der Polizeiakademie zu belegen, sondern allein beim anonymen Verfasser des offenen Briefes. Man kann von daher nur hoffen, dass diese Form der Kritik in keiner Weise repräsentativ für Geisteshaltung und Ausbildungsstand der Berliner Polizei ist. Indes tragen diejenigen, welche sich einzelne Punkte der anonymen Kritik – aus welchen politischen oder gegebenenfalls auch sachlichen Überzeugungen auch immer – zu eigen zu machen die Verantwortung, sich von Form und Geisteshaltung, die aus den anonymen Schreiben spricht, zu distanzieren. Denn hierzu haben sie hinreichend Anlass und – im Gegensatz zu Menschen, die bestimmte arabische Nachnamen tragen – auch die Möglichkeit. Dass es Politikern, die ihr Bild zuvörderst in Boulevardmedien pflegen, hierzu an Haltung fehlt, überrascht weniger, als dass die Parteien, die sich dem Rechtsstaat verpflichtet fühlen, nicht in der Lage zu sein scheinen, hier die gebotene klare Sprache zu finden.

Berlin, den 13. November 2017

Der Vorstand

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