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Notfall-Telefon 0172 - 325 55 53

Anwaltlicher Notdienst in Strafsachen.
24-Stunden-Notdienst

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger betreibt einen 24h- Anwaltsnotdienst in Strafsachen. Dieser ist unter der Telefonnummer 0172-325 55 53 rund um die Uhr zu erreichen.

Die Notdienstanwältinnen und –anwälte erteilen, je nach Sachlage,telefonischen Rechtsrat in Strafsachen oder suchen den Rechtssuchenden (z.B. bei Festnahmen oder bei Durchsuchungen) sofort auf.

Notfall-Telefon

Schnelle Hilfe in Strafsachen, anwaltliche Unterstützung. Bei Festnahme, Verhaftung, Durchsuchung. 24 Stunden am Tag, auch am Wochenende.

 0172 – 325 55 53

Verhalten bei Durchsuchung und Festnahme

Wie sollten Sie sich bei einer polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Durchsuchung verhalten?

  1. Benachrichtigen Sie sofort Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt. Erreichen Sie diese/diesen nicht oder haben Sie noch keinen Anwalt, so haben Sie jederzeit die Möglichkeit über die oben angegebene Notrufnummer der Vereinigung Berliner Strafver-teidiger eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu erreichen.
  2. Lassen Sie sich den zu Grunde liegenden Durchsuchungsbeschluß aushändigen;bestehen Sie darauf, dass Ihnen eine Kopie überlassen wird.
  3. Erklären Sie sich nicht einverstanden mit der Sicherstellung von Gegenständen;geben Sie hierzu gegebenenfalls keine Erklärung ab.
  4. Sehen sie in jedem Fall davon ab, sich gegenüber den durchsuchenden Beamten zu den Vorwürfen zu äußern. Sie sind nicht verpflichtet, irgendwelche Auskünfte zu erteilen. Sie haben ein Recht zu schweigen.
  5. Achten sie darauf, dass sämtliche sichergestellten Gegenstände auf einem entsprechenden Protokoll (in der Regel „Teil B“) vermerkt werden. Die Gegenstände sollten so bezeichnet werden, dass Sie tatsächlich aufgrund der Beschreibung zweifelsfrei identifiziert werden können.
  6. Versuchen Sie, soweit die technischen Voraussetzungen dafür vorliegen, im Einvernehmen mit den durchsuchenden Beamten Kopien von sichergestellten Unterlagen zu fertigen.

Grundsätzlich können eine Reihe von Einwänden gegen Durchsuchungen erhoben werden. Tatsächlich führen diese jedoch fast nie dazu, dass die Durchsuchung auf Grund eines solchen Einwandes abgebrochen wird. Sollte dem Durchsuchungsbeschluss zu entnehmen sein, dass ganz konkrete Unterlagen oder Gegenstände gesucht werden, ist es ratsam diese an die durchsuchenden Beamten herauszugeben. Dies verkürzt unter Umständen die Durchsuchung und vermeidet, dass sogenannte „Zufallsfunde“ die Tatvorwürfe erweitern.

Verhalten im Falle einer Festnahme:

  1. Lassen Sie sich, soweit vorhanden, den richterlichen Haftbefehl aushändigen.
  2. Äußern Sie sich nicht zu den gegen Sie erhobenen Tatvorwürfen.
  3. Nennen Sie lediglich Ihren Namen und Ihre Anschrift.
  4. Benachrichtigen Sie Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt unverzüglich von der Festnahme.

Erreichen Sie diese/diesen nicht oder haben Sie noch keinen Anwalt, so haben Sie  jederzeit die Möglichkeit über die oben angegebene Notrufnummer der Vereinigung Berliner Strafverteidiger eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu erreichen.

Nennen Sie dabei in jedem Fall die folgenden Daten :

  • Ihr Geburtsdatum,
  • Ihren Aufenthaltsort,
  • die Telefonnummer und den Namen des zuständigen Polizeibeamten oder der Diensstelle sowie
  • alle Ihnen bekannten Aktenzeichen (Haftbefehl, Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, polizeiliche Ermittlungen).

Gefangenensammelstellen

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