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Fortbildungsveranstaltung am 17.03.2016 „Verteidigung gegen Ausweisungen – Notwendiges aufenthaltsrechtliches Wissen für die Strafverteidigung“

Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO)

„Verteidigung gegen Ausweisungen –
Notwendiges aufenthaltsrechtliches Wissen für die Strafverteidigung“

am Donnerstag, den 17. März 2016 um 19.00 Uhr

im Hollywood Media Hotel,
Kurfürstendamm 202, 10719 Berlin
Raum „Kino Neue Lupe“

Referent: Rechtsanwalt Björn Cziersky-Reis
Moderation: Rechtsanwältin Gilda Schönberg

Seit dem 01.01.2016 gilt ein neues – verschärftes – Ausweisungsrecht. Dieses stellt die früher vorhandene Systematik der Ist/Regel/Ermessensausweisung auf eine völlig neue Grundlage. Nunmehr ist durch den Gesetzesentwurf vom 16.02.2016, BT-Drucksache 18/7537 (sog. „Köln-Gesetz“), eine weitere, ganz erhebliche Verschärfung am 25.02.2016 im Bundestag verabschiedet worden.

Es ist deswegen für die Verteidigung von Ausländern und deren Beratung unbedingt erforderlich, die aufenthaltsrechtlichen Folgen bestimmter Verurteilungen (und zum Teil auch bestimmter Begehungsweisen) zu kennen. Es wird noch mehr als bisher erforderlich sein, die Begründung des Strafurteils in Hinblick auf die aufenthaltsrechtlichen Folgen zu betrachten und Rechtsmittel auch in Bezug auf Urteilsbegründungen zu erwägen. Zugleich wird die notwendige Verteidigung ausländischer Mandanten selbst bei Freiheits- und Jugendstrafen unter einem Jahr aufgrund der erheblichen aufenthaltsrechtlichen Rechtsfolgen durchzusetzen sein.

Die Teilnahmegebühr beträgt
für Mitglieder 25,00 €,
für Nichtmitglieder 50,00 €
für junge Kollegen, deren Zulassung nicht älter als zwei Jahre ist, 15,00 €.

Veranstaltungsdauer: 2 Stunden.

Wir bitten um Überweisung der Teilnahmegebühr auf das Konto bei der

Postbank Berlin
IBAN: DE90 1001 0010 0364 1411 03 BIC: PBNKDEFF

Bitte geben Sie im Verwendungszweck den Titel der Veranstaltung sowie Ihren Namen an; bitte keine Schecks einreichen. Um Anmeldung per E-Mail: info@strafverteidiger-berlin.de oder Fax: 030/347 812 66 wird höflich gebeten.

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