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Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO) am 20./21.04.2017: „Untersuchungshaft und ihre Vermeidung in Europa – Towards Pre-trial Detention as Ultima Ratio“

Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO)

„Untersuchungshaft und ihre Vermeidung in Europa
– Towards Pre-trial Detention as Ultima Ratio“

am Donnerstag, den 20. April 2017, von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag, den 21. April 2017, von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr

im Konferenzraum des NABU Deutschland – Café Lina,
Charitéstr. 3, 10117 Berlin

Referenten:
Prof. Mary Rogan, Trinity College Dublin
Dr. Skirmantas Bikelis, Law Institute, Vilnius
Prof. Christine Morgenstern (Freie Universität Berlin/Universität Greifswald)
Frau Lara Wolf, Kriminologin und Strafrechtlerin (Freie Universität Berlin)
Dr. Walter Hammerschick, Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie, Wien
u. a.

 

Der Frage nach bestmöglicher Vermeidung von Untersuchungshaft geht eine europäische Forschergruppe mit dem Projekt „Towards Pre-trial detention as ultima ratio” (gefördert von der Europäischen Kommission, Kurzinfo unter http://www.irks.at/detour/) nach. Erste Ergebnisse der Feldforschung sollen auf einer Expertentagung in Berlin am 20. und 21. April 2017 vorgestellt und diskutiert werden. Der TeilnehmerInnenkreis setzt sich aus den Mitgliedern des Forschungsnetzwerks aus Belgien, Irland, Litauen, den Niederlanden, Rumänien, Österreich und Deutschland sowie StrafverteidigerInnen, RichterInnen und StaatsanwältInnen aus den beteiligten Staaten zusammen.

 

Das Programm beinhaltet
•    eine Vorstellung des Projekts und erster Ergebnisse
•    den Bericht über eine empirische Studie zur Rechtswirklichkeit der Untersuchungshaft, die an der Freien Universität Berlin von Frau Lara Wolf durchgeführt wurde.
•    zwei „Themen im Fokus“ (jeweils mit einem kurzen Impulsreferat und viel Zeit zum Erfahrungsaustausch und zur Diskussion):
1. Die Dauer der Untersuchungshaft (und wie eine Begrenzung gelingen könnte)
2. Europäische und grenzüberschreitende Fragen (z. B. nach der sog. Europäischen
Überwachungsanordnung, in Deutschland §§ 80o ff. IRG).
•    eine abschließende Podiumsdiskussion zu Ergebnissen der Konferenz mit Blick auf notwendige Reformen; hierbei steht die Rolle der Verteidigung im Fokus.
 

Die Konferenz findet in englischer Sprache statt (vorläufiges Programm hier: Anfahrt und Programm). Wir freuen uns auf einen regen Austausch zwischen Praxis und Wissenschaft!

Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Plätze begrenzt!

Die Teilnahmegebühr beträgt
für Mitglieder 50,00 €,
für Nichtmitglieder 75,00 €
für junge Kollegen, deren Zulassung nicht älter als zwei Jahre ist, 35,00 €.

FAO-Bescheinigung über 9 Stunden wird erteilt.

Wir bitten um Überweisung der Teilnahmegebühr auf das Konto bei der

Postbank Berlin
IBAN: DE90 1001 0010 0364 1411 03 BIC: PBNKDEFF

Bitte geben Sie im Verwendungszweck den Titel der Veranstaltung sowie Ihren Namen an; bitte keine Schecks einreichen.

Um Anmeldung bis 05.04.2017 per E-Mail: info@strafverteidiger-berlin.de oder Fax: 030/347 812 66 wird höflich gebeten.

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