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Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO) am 19.10.2017: „Die Neuregelungen der Strafprozessordnung und ihre Bedeutung für die Verteidigungspraxis“

 

Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO)

 

„Die Neuregelungen der Strafprozessordnung und ihre Bedeutung für die Verteidigungspraxis“

 

am Donnerstag, den 19. Oktober 2017, von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr

in der Dorotheenstädtischen Buchhandlung, Turmstraße 5, 10559 Berlin

Referent:

Rechtsanwalt Stefan Conen

 

Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat der Bundestag noch ein Gesetz zur vermeintlich effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens verabschiedet. Dies bringt nicht wenige gravierende Änderungen im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung mit sich. Das Gesetzespaket geht deutlich zu Lasten von Verteidigungsrechten und es wird Aufgabe professioneller Strafverteidigung sein, diese Rechtsverluste zu kompensieren.

Über das Gesetz und die Verteidigungsmöglichkeiten nach seinem Inkraftreten soll die Veranstaltung referieren und diskutieren.

Die Veranstaltung ist auf zwei Stunden angelegt; es werden FAO-Bescheinigungen erteilt.

 

Die Teilnahmegebühr beträgt

für Mitglieder 25,00 €,

für Nichtmitglieder 50,00 €,

für junge Kollegen, deren Zulassung nicht älter als zwei Jahre ist, sowie für Referendare 15,00 €. 

Wir bitten um Überweisung der Teilnahmegebühr vorab auf das Konto bei der Postbank Berlin, IBAN: DE90 1001 0010 0364 1411 03 BIC: PBNKDEFF. Bitte geben Sie im Verwendungszweck den Titel der Veranstaltung sowie Ihren Namen an.

Um Anmeldung per E-Mail: info@strafverteidiger-berlin.de oder Fax: 030/347 812 66 wird höflich gebeten.

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