Überspringen zu Hauptinhalt
Notfall-Telefon 0172 - 325 55 53

Fortbildung: „Die Reform der Tötungsdelikte“

Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO):

„Die Reform der Tötungsdelikte“

 am Donnerstag, den 18. Juni 2015 um 19.00 Uhr

in der Dorotheenstädtischen Buchhandlung Turmstraße 5, 10559 Berlin

Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor
Die Reform der Tötungsdelikte steht aktuell auf der politischen Agenda. Das Bundesministerium der Justiz hat eine Expertenkommission ins Leben gerufen, die Vorschläge für eine Neuregelung unterbreiten soll. Vertreter der Anwaltschaft ist u.a. der Vorsitzende des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer Rechtsanwalt Dr. Ignor, der uns seine Sicht der Dinge schildern und seinen eigenen Reformvorschlag zur Diskussion stellen wird.

Die Teilnahmegebühr beträgt
für Mitglieder 25,00 €,
für Nichtmitglieder 50,00 €,
für junge Kollegen, deren Zulassung nicht älter als zwei Jahre ist, 15,00 €.
Veranstaltungsdauer: 2 Stunden.

Wir bitten um Überweisung der Teilnahmegebühr auf das Konto bei der

Postbank Berlin, BLZ 100 100 10, Kontonummer 36 41 41 103
IBAN: DE90 1001 0010 0364 1411 03 BIC: PBNKDEFF

Bitte geben Sie im Verwendungszweck den Titel der Veranstaltung sowie Ihren Namen an; bitte keine Schecks einreichen. Um Anmeldung per E-Mail: info@strafverteidiger-berlin.de oder Fax: 030/347 812 66 wird höflich gebeten.

Veranstaltungshinweis als PDF

 

An den Anfang scrollen