Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO) am 21.11.2019
Die EU-Richtlinie 2016/800 war durch den deutschen Gesetzgeber bis Juni 2019 umzusetzen.
Die EU-Richtlinie 2016/800 war durch den deutschen Gesetzgeber bis Juni 2019 umzusetzen.
Hier geht es zur Übersicht der im Herbst/Winter 2019/2020 anstehenden Fortbildungsveranstaltungen der Vereinigung.
Die beiden europäischen Richtlinien zur Prozesskostenhilfe für Verdächtige und Beschuldigte in Strafverfahren (2016/1919) und zur Stärkung der Verfahrensrechte im Jugendstrafverfahren (2016/800) sind durch den deutschen Gesetzgeber bis zum 25. Mai 2019 (RL 2016/1919) bzw. bis zum 11. Juni 2019 (RL 2016/800) umzusetzen.
Verteidigung – besser: anwaltliche Betreuung – im Bereich der strafrechtlichen Vollstreckung bzw. des strafrechtlichen Vollzuges wird von vielen Kolleginnen und Kollegen für unattraktiv gehalten, weil entsprechende Mandate schlecht bezahlt als zeitaufwändig seien, nur selten Erfolgserlebnisse bieten und oft mit einer (zu) hohen Erwartungshaltung der Mandanten verbunden seien.
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein überaus wirksames und effektives Mittel, welches – von der Verteidigung richtig eingesetzt – nicht nur dazu führen kann, dass Strafen gemildert werden oder ganz von Strafe abgesehen wird (§§ 46a, 49 Abs. 1 StGB).
Seit dem 01.01.2016 gilt ein neues – verschärftes – Ausweisungsrecht.
Jahresmitgliederversammlung am 25.01.2019, um 18.30 Uhr
Hier gehts zur Übersicht der im Herbst/Winter 2018/2019 anstehenden Fortbildungsveranstaltungen der Vereinigung.
Themen des Abends werden sein: Verlängerung der Dauer des Fahrverbots, Fahrverbote als Nebenstrafe bei Delikten auch ohne Straßenverkehrsbezug, § 44 StGB; Blutentnahme ohne richterliche Anordnung;
Das politische, das rechts- und kriminalpolitische Klima wird repressiver und zwar nicht nur in der Reaktion auf neue rechte Bewegungen. Einige Politiker gefallen sich in einer kontrafaktischen Wirklichkeit.