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Bad Saarower Tage 2017

Unser traditionelles Wochenendseminar, die ehemaligen „Bad Saarower Tage“, wird in diesem Jahr am

15. und 16. September

im Hotel „Haus Chorin“, Neue Klosterallee 10, 16230 Chorin, stattfinden. Das Wochenendseminar soll auch in den kommenden Jahren dort durchgeführt werden.

Das diesjährige Seminar steht unter dem Thema

„Brennpunkt Verteidigung in BtM-Strafsachen:
Das Betäubungsmittelverfahren als Blaupause aktueller strafrechtlicher Entwicklungen“

In der am 15. September, 17.00 Uhr, beginnenden Podiumsdiskussion wird es um feind- und sonderstrafrechtliche Ansätze im Betäubungsmittelstrafrecht, auch und gerade mit Bezug auf die Schaffung von Sonderrechtszonen sowie im Hinblick auf ausländische Beschuldigte bzw. Angeklagte gehen. Daneben soll der Sinn ungebrochener Kriminalisierung von Betäubungsmitteln auch angesichts der jüngsten gesetzgeberischen Lockerungen und dem aktuellen Stand der Legalisierungsdebatte thematisiert werden.

Im Anschluss an die Podiumsdiskussion wird ab 20.15 Uhr in der „Alten Klosterschänke“ die traditionelle Abendveranstaltung stattfinden.

Am zweiten Veranstaltungstag werden von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr wieder zwei Arbeitsgemeinschaften stattfinden.

AG 1 wird den Titel „Gefahren staatlicher Intransparenz und Heimlichkeit des Ermittlungsverfahrens“ tragen und sich unter anderem mit der Problematik der polizeilichen „Schaffung“ des Anfangsverdachtes (durch V-Personen, Präventiv-TKÜs, bewusstes Zurückstellen von Zugriffen etc.), dem zunehmenden strukturellen Ungleichgewicht zwischen Verteidigung und Ermittlungsbehörden durch überlegene Ermittlungs- und Auswertungsmethoden der Polizei, mit polizeilichen Datensammlungen und den vor kurzem neu eingeführten Ermittlungsinstrumenten der Online-Durchsuchung und der Quellen-TKÜ befassen, die nun schon bei Straftaten der mittleren Betäubungsmittelkriminalität eingesetzt werden können.

AG 2 wird sich unter dem Titel „Der Verteidigung von BtM-Vorwürfen in der Hauptverhandlung“ mit der Macht des polizeilichen Ermittlungsführers in der Hauptverhandlung, der Verteidigung gegen „31er“ und Kronangeklagte und in Sockelverteidigungskonstellationen sowie der zunehmend unkritischen „Transformation“ von Ermittlungsergebnissen aus dem Ermittlungsverfahren (Verlesung von Observationsprotokollen, Selbstleseverfahren) in die Hauptverhandlung beschäftigen.

Beide Arbeitsgemeinschaften sollen zudem die verteidigungspraktischen Auswirkungen der jüngsten StPO-Reform beleuchten.
Tagungsbeitrag:

  • 80,00 € für Mitglieder, die noch nicht länger als 2 Jahre zugelassen sind
  • 120,00 € für sonstige Mitglieder
  • 170,00 € für Nichtmitglieder

Im Tagungspreis sind enthalten

  • jeweils Kaffee und Kuchen in den Pausen
  • alkoholfreie Getränke
  • das Abendessen (exclusive Getränke) am 15. September 2017
  • das Mittagessen am 16. September 2017

Anmeldung und Zimmerreservierungen über die Geschäftsstelle der Vereinigung Berliner Strafverteidiger mit dem Anmeldeformular_2017 nur per Fax unter der Faxnummer 030/347 812 66.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Der Vorstand

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