Richterschelte für die Verteidigerinnen und Verteidiger der freigesprochenen Jugendlichen
Presseerklärung
der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. zum Freispruch
für Yunus und Rigo:
Richterschelte für die Verteidigerinnen und Verteidiger
der freigesprochenen Jugendlichen
Polizisten sind keine besseren Zeugen
Nach über 20 Verhandlungstagen sind Yunus K. und Rigo B. gestern durch die 7. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin freigesprochen worden. Der bemerkenswerte Prozessverlauf war Anlass für die Vereinigung Berliner Strafverteidiger dieses Verfahren mit Prozessbeobachtern zu begleiten, um sich so ein eigenes Bild zu verschaffen.
Die Strafkammer hat im Rahmen der Urteilsbegründung den beteiligten Verteidigerinnen und Verteidigern unzulässiges Handeln vorgeworfen. Angesichts der in der Presse und den übrigen Medien ausführlich dargestellten Unregelmäßigkeiten im Zuge der polizeilichen Ermittlungen ist die Kritik des Gerichts nicht nachvollziehbar: Keine Verteidigerin und kein Verteidiger der beiden Angeklagten hat Gesetze verletzt oder gegen das anwaltliche Standesrecht verstoßen. Erst durch das unablässige Nachhaken der Verteidigung gelangte bis dahin nicht zu den Akten gereichtes Fotomaterial aus den Archiven der Polizei in den Strafprozess und erst auf die Strafanzeigen der Verteidigung wurde gegen andere Tatverdächtige ermittelt und deren Wohnungen durchsucht. Erst als auch diese neuen Ermittlungen derart auffallend lustlos durchgeführt wurden, erblickte selbst das Gericht darin „Stoff zum Nachdenken“. Wie der Prozess ohne die massive Intervention der Verteidigung ausgegangen wäre, möchte man sich nicht vorstellen.
Der Prozess war von einem fast durch nichts zu erschütternden Vertrauen des Gerichts in die vermeintlich besonders guten Beobachtungsfähigkeiten der polizeilichen Tatzeugen geprägt, die die späteren Angeklagten nach dem Wurf des Molotow-Cocktails lückenlos verfolgt haben wollen. Das Gericht machte über Monate allein diese Aussagen zur Grundlage seiner Haftentscheidung.
Ein besonderes Vertrauen in die Beobachtungsfähigkeiten von Polizisten ist nicht begründet: Es gibt keinerlei wissenschaftliche Erkenntnisse darüber, dass Polizeizeugen zuverlässigere Angaben machen können als andere Zeugen oder ihre Ausbildung die Beobachtungsgabe der Beamten überdurchschnittlich werden lässt.
Im Gegenteil: Aussagen von Polizeibeamten sollten gerade dann besonders kritisch gewürdigt und hinterfragt werden, wenn sie mit dem Anspruch verbunden sind, es besser als alle Anderen gesehen zu haben. Es gibt keinerlei Anlass, Polizeizeugen weniger Misstrauen oder Vertrauen entgegenzubringen als jedem anderen Zeugen; Polizisten lügen und irren nicht mehr oder weniger als andere Menschen. Gerichte dürfen keine unterschiedlichen Maßstäbe anlegen, wenn es um die Würdigung der Aussagen von Polizisten und anderen Zeugen geht.
Fürr den Vorstand
Rechtsanwalt Ursus Koerner von Gustorf
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